Kommentar zur aktuellen Pressemitteilung des VID
Der VID (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands) fordert in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 19. Juli 2021 eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die Opfer der Flutkatastrophe in den betroffenen Gebieten. Diese Forderung unterstützen wir als Tiefenbacher Rechtsanwälte uneingeschränkt.
„In erster Linie gilt unser Mitgefühl und unsere Unterstützung natürlich den vielen Betroffenen, die Angehörige und/oder ihre Häuser und Wohnungen, ihr Hab und Gut verloren haben. Da kommen besonders hier in Sachsen sofort Erinnerungen an die Flutkatastrophen von 2002 und 2013 wieder hoch. Nicht wenige standen damals und stehen heute auch vor den Trümmern Ihrer beruflichen Existenz. Schnelle finanzielle Hilfen des Bundes, unbürokratische Unterstützung in den Ämtern, bei den Sozialträgern und eben auch eine befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht können jetzt viele Unternehmer vor dem drohenden Ruin bewahren und bei einem zügigen Neustart helfen.“, meint Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, Partner bei Tiefenbacher Rechtsanwälte .