
Eigenverwaltungsverfahren – Behalten sie das Ruder in der Hand
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Insolvenz in Eigenverwaltung: Sichern Sie Ihre Handlungsfähigkeit
Häufig ist es sinnvoll, wenn die gerichtliche Sanierung weiter in der Hand des Unternehmers liegt. Wir begleiten das Management mit unserer rechtlichen und wirtschaftlichen Expertise in dieser sogenannten Insolvenz in Eigenverwaltung, im Schutzschirmverfahren und unterstützen Gerichte als Sachwalter.
Was genau ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Als Alternative zur Regelinsolvenz ermöglicht es die Eigenverwaltung der Geschäftsführung, ihr Unternehmen trotz Verfahren selbst weiter zu steuern. Währenddessen überwacht ein Sachwalter die wirtschaftliche Entwicklung sowie zentrale Geschäftsentscheidungen und wahrt so die Interessen der Gläubiger.
Wir sorgen etwa als Berater, Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigte dafür, dass Sie bei Ihrer Neuaufstellung einen sicheren Kurs halten.
Zentrale Merkmale der Eigenverwaltung:
- Geschäftsführung bleibt entscheidungsbefugt
- Operativer Betrieb läuft weiter
- Löhne werden über Insolvenzgeld abgesichert
- Verbindlichkeiten werden eingefroren
- Sonderkündigungsrechte für unrentable Verträge ab Verfahrenseröffnung
- Oft geringere Verfahrenskosten
- Sachwalter kontrolliert und koordiniert

Sie streben eine gerichtliche Sanierung in Eigenverwaltung an? Wir unterstützen Sie gern mit unserer Expertise.
Einige unserer Verfahren in Eigenverwaltung
Wann ist ein Schutzschirmverfahren sinnvoll?
Das Schutzschirmverfahren setzt sehr früh an: wenn eine Krise absehbar ist, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit besteht. Das Management gewinnt so bis zu drei Monate Zeit, um einen Sanierungsplan zu entwickeln. Währenddessen ist das Unternehmen geschützt vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger und weiterhin unter Führung der Geschäftsleitung.
Voraussetzung ist eine fundierte Bescheinigung über die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens. Mit Verfahrenseröffnung wird der Schutzschirm dann in eine Eigenverwaltung umgewandelt.

Vorteile des Schutzschirmverfahrens:
- Mehr Zeit, um Sanierungsansätze zu entwickeln
- Schutz vor Pfändungszugriffen der Gläubiger
- Bessere Planbarkeit der Neuaufstellung
- Fortführung unter eigener Leitung
- Oft noch vorhandene Liquidität
Welche Rolle spielt der Sachwalter?
Der Sachwalter sorgt für Stabilität im Verfahren. Er wird vom Gericht bestellt, überwacht das Schuldnerunternehmen unabhängig und schafft so Vertrauen bei den Gläubigern. Zugleich begleitet er die gerichtliche Sanierung und stellt sicher, dass alle Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich einwandfrei umgesetzt werden.
Die Aufgaben des Sachwalters:
- Überwachung der Unternehmensleitung und des Verfahrens
- Moderation zwischen Unternehmen und Gläubigern
- Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Fristen
- Ansprechpartner der Beteiligen für rechtliche und wirtschaftliche Fragen

Frühzeitig unter den Schutzschirm schlüpfen? Gern loten wir die insolvenzrechtlichen Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen aus.
Gläubigerinformationssystem
Hier können Sie ausgewählte Insolvenzverfahren online einsehen.


