Restrukturierung nach StaRUG – frühzeitig stabilisieren

Krisen früh erkennen und präventive Restrukturierung nach StaRUG nutzen

Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens neu aufzustellen.

Voraussetzung dafür sind eine drohende Zahlungsunfähigkeit und grundsätzliche Sanierbarkeit. Wir unterstützen Sie dabei, die Situation realistisch zu bewerten, Chancen zu erkennen und frühzeitig die richtigen Hebel anzusetzen.

Welche Vorteile bietet das StaRUG?

Die präventive Restrukturierung schafft Handlungsspielraum, ohne die Öffentlichkeit eines Insolvenzverfahrens.

  • Sanierung außerhalb der Insolvenz ohne Zeitdruck
  • Mehrheitsentscheidungen statt zwingende Einstimmigkeit der Gläubiger
  • Zeitweiliger Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen
  • Keine öffentliche Bekanntmachung
  • Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
  • Eingriffe in Gläubigerforderungen durch Restrukturierungsplan möglich

Was ist ein Restrukturierungsplan und wie funktioniert er?

Kern des StaRUG ist der Restrukturierungsplan. Er legt fest, wie ein Unternehmen wirtschaftlich stabilisiert werden soll und wird eigenverantwortlich entwickelt sowie mit der Gläubigerschaft verhandelt.

Die Gläubigerschaft wird hierzu in Gruppen eingeteilt. Innerhalb dieser entscheidet eine qualifizierte Mehrheit. So lassen sich tragfähige Lösungen auch gegen den Willen einzelner Beteiligter durchsetzen.

  • Anpassung von Forderungen und Finanzierungen
  • Neuordnung von Beteiligungsverhältnissen
  • Maßnahmen zur nachhaltigen finanziellen Stabilisierung

Wann muss ein Gericht eingebunden werden?

Grundsätzlich sind StaRUG-Verfahren außergerichtlich angelegt. In der Praxis wird jedoch häufig ein Restrukturierungsgericht hinzugezogen, etwa um Maßnahmen rechtssicher gegen Widerspruch durchzusetzen oder Vollstreckungen auszusetzen.

In solchen Fällen wird ein Restrukturierungsbeauftragter bestellt, der den Prozess begleitet und überwacht. Zudem kann ein Gericht auch mit einer Restrukturierungsmoderation unterstützen und so festgefahrene Verhandlungen mit der Gläubigerschaft erneut ins Rollen bringen. Hier übernehmen wir gern die entsprechende Kommunikation und Koordination.

Wo liegen die Grenzen des StaRUG?

Das StaRUG ist ein frühzeitiges Instrument, aber nicht für jede Sanierung geeignet.

  • Kein Insolvenzgeld für Mitarbeiter
  • Laufende Verträge sind nicht kurzfristig kündbar
  • Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit anwendbar
  • In der Praxis häufig Einbindung des Gerichts erforderlich
  • Übergang in ein Insolvenzverfahren möglich
  • Bereiche, wie Arbeitnehmeransprüche, bleiben unberührt
Nach oben scrollen