Historisch niedrige Insolvenzzahlen

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Kommentar zur aktuellen Pressemitteilung des VID

Der VID sieht in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 31.03.2021, dass die Insolvenzentwicklung durch die umfangreichen staatlichen Maßnahmenpakete im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aktuell sehr stark von der tatsächlichen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und dem aktuellen Zustand der Unternehmen entkoppelt ist. Dieser Meinung schließen sich die Anwälte der Tiefenbacher Insolvenzverwaltung an.

„Wir gehen davon aus, dass die Zahlen der von Insolvenz betroffenen Unternehmen im zweiten Halbjahr 2021 zunächst moderat, spätestens aber im Frühjahr 2022 stärker ansteigen wird.“, wagt unser Partner, Henry Girbig, Fachanwalt für Insolvenzrecht, einen Ausblick.

Die Kanzlei teilt zudem die Sichtweise des VID, dass die Loslösung der Insolvenzen von der tatsächlichen Wirtschaftslage auch mit den komplexen und für den Laien schwer zu überblickenden Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zusammenhängt. Dabei müssten viele Unternehmen längst einen Antrag stellen. Tun dies aber oft in Unkenntnis oder unter Verweis auf die besonderen Umstände nicht.

Henry Girbig warnt: „Gerade jetzt ist es jedoch wichtig, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer prüfen, ob sie antragspflichtig sind oder nicht. Wird ein notwendiger Insolvenzantrag nicht oder nicht rechtzeitig gestellt, drohen den Verantwortlichen auch in Zeiten einer Pandemie strafrechtliche Konsequenzen und die Gefahr persönlicher Haftung.“

Sie haben Fragen zu den Themen Insolvenzantrag, Aussetzung der Antragspflicht, Insolvenzverschleppung oder Geschäftsführerhaftung? Melden Sie sich gern bei unserem Experten.

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