<strong>Insolvenzanfechtung: Kein Rückgewähranspruch im eröffneten Verfahren, wenn die Rückführung bereits vorab erfolgte</strong>
Insolvenzverwalter können durch das Anfechtungsrecht einen Rückgewähranspruch auf Zahlungen eines Schuldners, die im Vorfeld einer Insolvenz erfolgten, geltend machen. Sie können entsprechend Geld von einem